Die Einkommensteuererklärung setzt sich aus dem Formular E1 und den jeweils erforderlichen Beilagen zusammen:
| E1a | Beilage für betriebliche Einkünfte |
| E 1a-K | Beilage für Kleinbetriebe |
| E 1b | Beilage für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung |
| E 1c | Beilage für pauschalierte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft |
| E 1 kv | Beilage für Einkünfte aus Kapitalvermögen |
| E 11 | Beilage für Beteiligungseinkünfte |
| E 108c | Antrag auf Geltendmachung einer Forschungsprämie |
Die Einreichfrist für alle Abgabenerklärungen wurde wegen der Corona-Krise bis 31.8.2020 verlängert. Die Einreichfrist kann individuell mit begründetem Antrag schriftlich jederzeit auch mehrfach verlängert werden. Wobei zu beachten ist, dass für Steuernachzahlungen bzw -guthaben ab dem 1.10.2020 Anspruchszinsen iHv derzeit 1,38% zu bezahlen sind bzw gutgeschrieben werden. Daran hat sich bis dato auch durch die Erleichterungen im Gefolge der Corona-Krise nichts geändert
Stand: 21. April 2020
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.